Verpackungsgesetz - Wir helfen Ihnen!
Verpackungsgesetz – Übernahme der Lizenzierung von Serviceverpackungen
Seit dem 01.01.2009
gilt die 5. Novelle der Verpackungsverordnung mit der
Verpflichtung, Serviceverpackungen über ein Duales System zu lizenzieren und zu
entsorgen. In 2022 gibt es Änderungen und eine Registrierungspflicht ab 01.07.2022.
Wer ist betroffen und was sind Ihre Pflichten?
Wer gewerbsmäßig, erstmals, an den privaten Endverbraucher verkauft und die Verpackung dort typischerweise als Abfall anfällt (z.B. Bäckereien, Gastronomie etc), muss die Serviceverpackungen lizensieren.
Ebenfalls gilt die Registrierungspflicht, Dokumentationspflicht und die Abgabe der
Vollständigkeitserklärung. Die Registrierung muss höchstpersönlich erfolgen und
darf nicht durch Dritte vorgenommen werden (Pflicht ab 01.07.2022). Bei Serviceverpackungen kann der
Letztvertreiber die Systembeteiligung auf die Vorvertriebsstufe
übergeben.
Einmal jährlich bis
zum 15.05. muss eine Vollständigkeitserklärung (VE) von
systembeteiligungspflichtigen Verpackungen abgegeben werden. Die
Vollständigkeitserklärung ist zusammen mit der Prüfbestätigung sowie dem
zugehörigen Prüfbericht elektronisch im Verpackungsregister zu hinterlegen. Diese
Vollständigkeitserklärung braucht nur zu erfolgen, wenn eine der drei Mengenschwellen überschritten
wird: 50.000 kg Papier / Pappe oder 30.000 kg Kunststoffe / Aluminium oder 80.000
kg Glas.
Welche Möglichkeiten stehen zur Wahl – was können wir für Sie tun?
Laut Gesetz haben Sie
die Möglichkeit, selbst diese Lizenzierungspflichten vorzunehmen oder an so
genannte Vorstufen (z.B. Lieferanten) zu übertragen. Mit Ihrer Unterschrift delegieren
Sie die Lizenzierungspflicht der von uns an Sie gelieferten Serviceverpackungen,
an die E. Rausch GmbH bzw. teilweise an unsere Vorlieferanten / Hersteller
weiter. Die anfallenden Lizenzierungsgebühren und Servicekosten sowie alle
anfallenden Kosten weisen wir auf den Rechnungen einzeln aus und werden von
Ihnen beglichen. Als Serviceleistung übernehmen wir
die Lizensierung der Serviceverpackungen und melden diese an ein Duales System
sowie parallel der Registrierungsstelle.
Wichtiger Hinweis:
Ohne ausdrückliche
Beauftragung durch Sie, gehen wir davon aus, dass Sie die Pflicht zur Lizenzierung
und alle anfallenden weiteren Pflichten selbst erfüllen. Wenn wir die Lizenzierung
für Sie übernehmen sollen, dann erteilen Sie uns bitte schriftlich den Auftrag - den Rest übernehmen wir für Sie.
Bitte fordern Sie über das Kontaktformular die Beauftragung an.
Diese Informationen sind keine Rechtsberatung. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über den aktuellen Stand der Gesetz und Verordnungen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Stiftung der Zentralen Stelle, Verpackungsregister.