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Verpackungsgesetz - Wir helfen Ihnen!

Verpackungsgesetz – Übernahme der Lizenzierung von Serviceverpackungen

Seit dem 01.01.2009 gilt die 5. Novelle der Verpackungsverordnung mit der Verpflichtung, Serviceverpackungen über ein Duales System zu lizenzieren und zu entsorgen. In 2022 gibt es Änderungen und eine Registrierungspflicht ab 01.07.2022.

Wer ist betroffen und was sind Ihre Pflichten?

Wer gewerbsmäßig, erstmals, an den privaten Endverbraucher verkauft und die Verpackung dort typischerweise als Abfall anfällt (z.B. Bäckereien, Gastronomie etc), muss die Serviceverpackungen lizensieren.

Ebenfalls gilt die Registrierungspflicht, Dokumentationspflicht und die Abgabe der Vollständigkeitserklärung. Die Registrierung muss höchstpersönlich erfolgen und darf nicht durch Dritte vorgenommen werden (Pflicht ab 01.07.2022). Bei Serviceverpackungen kann der Letztvertreiber die Systembeteiligung auf die Vorvertriebsstufe übergeben.

Einmal jährlich bis zum 15.05. muss eine Vollständigkeitserklärung (VE) von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen abgegeben werden. Die Vollständigkeitserklärung ist zusammen mit der Prüfbestätigung sowie dem zugehörigen Prüfbericht elektronisch im Verpackungsregister zu hinterlegen. Diese Vollständigkeitserklärung braucht nur zu erfolgen, wenn eine der drei Mengenschwellen überschritten wird: 50.000 kg Papier / Pappe oder 30.000 kg Kunststoffe / Aluminium oder 80.000 kg Glas.

Welche Möglichkeiten stehen zur Wahl – was können wir für Sie tun?

Laut Gesetz haben Sie die Möglichkeit, selbst diese Lizenzierungspflichten vorzunehmen oder an so genannte Vorstufen (z.B. Lieferanten) zu übertragen. Mit Ihrer Unterschrift delegieren Sie die Lizenzierungspflicht der von uns an Sie gelieferten Serviceverpackungen, an die E. Rausch GmbH bzw. teilweise an unsere Vorlieferanten / Hersteller weiter. Die anfallenden Lizenzierungsgebühren und Servicekosten sowie alle anfallenden Kosten weisen wir auf den Rechnungen einzeln aus und werden von Ihnen beglichen. Als Serviceleistung übernehmen wir die Lizensierung der Serviceverpackungen und melden diese an ein Duales System sowie parallel der Registrierungsstelle.

Wichtiger Hinweis:

Ohne ausdrückliche Beauftragung durch Sie, gehen wir davon aus, dass Sie die Pflicht zur Lizenzierung und alle anfallenden weiteren Pflichten selbst erfüllen. Wenn wir die Lizenzierung für Sie übernehmen sollen, dann erteilen Sie uns bitte schriftlich den Auftrag - den Rest übernehmen wir für Sie. 
Bitte fordern Sie über das Kontaktformular die Beauftragung an.

Diese Informationen sind keine Rechtsberatung. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über den aktuellen Stand der Gesetz und Verordnungen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Stiftung der Zentralen Stelle, Verpackungsregister.