AGB
Allgemeine Geschäftsbedinungen bei Geschäftskunden
Die AGBs gelten im Geschäftskontakt zwischen Unternehmen.
§ 1 Allgemeines
1.
Unsere Allgemeinen
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und
künftigen Geschäftsbeziehungen einschließlich etwaiger Speditions- und
Beratungsleistungen, die wir gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erbringen. Sie
gelten für alle Folgegeschäfte mit den Kunden auch dann, wenn auf sie im
Einzelnen nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
2.
Entgegenstehende oder
von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos
ausführen.
3.
Sollten einzelne
Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so soll
das auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen ohne Einfluss bleiben. An die
Stelle der ungültigen Bestimmung tritt für diesen Fall bestehende
branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die
entsprechende gesetzliche Bestimmung.
§ 2 Angebot und
Vertragsabschluss
1.
Unsere Angebote in
Katalogen, Ausstellungen und Verkaufsunterlagen sind freibleibend, das heißt
nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Der Vertragsabschluss
erfolgt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Aufträge und
Bestellungen vom Kunden können von uns durch schriftliche Mitteilung (email,
Telefax), mündlich, telefonisch oder durch direkte unmittelbare Übersendung der
Ware angenommen werden. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt,
die eine Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir
berechtigt, Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
2.
Telefonisch, telegrafisch oder mündlich abgegebene rechtsgeschäftliche
Erklärungen sind für uns nur insoweit verbindlich, als wir sie schriftlich
bestätigt haben.
3.
Wenn sich bis zur Lieferung die Rohstoffpreise ändern, sind wir berechtigt,
unsere am Tag der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.
§ 3 Zahlungsbedingungen
1.
Alle Preise sind
Nettopreise in Euro und gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Versandkosten, Kosten für Verpackungsmaterial, Klischeekosten,
Drucknebenkosten, Waren- und Einlagerungskosten werden zusätzlich berechnet.
2.
Die Kosten für die
Erstellung von Klischeevorlagen, Entwürfen, Vorbereitungen, Vorlagen,
Stanzungen etc. werden auch dann in Rechnung gestellt, wenn der Druckauftrag
und vom Kunden gewünschte Änderungen von diesem letztendlich nicht erteilt bzw.
in Auftrag gegeben wird.
3.
Fälligkeit tritt mit
Vertragsabschluss ein, es sei denn, es wurde individuell im Vertrag mit dem
Kunden eine andere Regelung getroffen. Ist nichts anderes vereinbart sind
Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto fällig. Erteilte
Bankeinzüge werden innerhalb von 8 Tagen eingezogen.
4.
Verzugszinsen,
Mahngebühren werden vom 11.Tag nach Rechnungsdatum erhoben. Bankretourkosten
werden zum offenen Fälligkeitsbetrag addiert. Die Höhe der Verzugszinsen
beträgt 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir
berechtigt, diesen geltend zu machen.
5.
Schecks werden nur
erfüllungshalber entgegen genommen. Zinsen und Kosten für die Einziehung der
Schecks hat der Kunde selbst zutragen und sofort zu begleichen.
6.
Aufrechnungs- und
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
gerichtlich festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
7.
Kommt der Kunde mit
einer Zahlung in Verzug, werden alle noch offen stehenden Forderungen sofort
fällig. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, von allenVerträgen zurückzutreten und
Schadensersatzforderungen wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei jeder weiteren
Leistung sind wir berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheiten zu verlangen
sowie eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen. Sämtliche Kosten einer Rücknahme
oder Verwertung der Ware zzgl. Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10% trägt der
Kunde.
8.
Ist der Schuldner aus
mehreren Schuldverhältnissen zur Zahlung verpflichtet oder reicht die Zahlung
nicht zur Tilgung der ganzen Schuld aus, so wird vereinbart, dass die Zahlung
zunächst zur Begleichung der ältesten Rechnung, sodann auf Kosten, dann auf
Zinsen und dann auf die letzte Hauptleistung zu verrechnen ist.
§ 4 Lieferung
Die Lieferzeit von auf
unserem Lager befindlichen Artikel erfolgt schnellstens innerhalb unseres
2-wöchigen Auslieferungsrhythmus (Auslieferungsrhythmus von ca 50 km Luftlinie
per eigenem Fuhrpark) oder kostenpflichtig per Versand am übernächsten Werktag
und Zustellung ca. 2 bis 3 Tage später. Erfolgt statt Versand ein
Speditionsauftragkann sich um
weitere3 Werktage verlängern. Sind
Extraauslieferungstouren (außerhalb unseres 2-wöchigen Auslieferungsrhythmus)
erwünscht, kann eine Bearbeitungsgebühr bzw. Fahrtkostenpauschale – abhängig
vom Auslieferungsort – in Rechnung gestellt werden. Auslieferungen außerhalb
unseres Kundenstammradius werden zzgl. Versandkosten berechnet.
§ 5 Lieferfrist
1.
Termine sind nur dann
verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich auch als verbindlich
bezeichnet werden.
2.
Unsere
Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern wir die Ware als Ganzes oder
Bestandteil der Ware von einem anderen Produzenten oder Lieferanten beziehen.
Diese Regelung gilt auch im Falle einer Direktbelieferung.
3.
Die Einhaltung der
Lieferfristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden
voraus. Die Lieferfrist beginnt nach Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der
Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages
erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden vorzunehmender Angaben,
insbesondere nach dem vom Kunden schriftlich genehmigten Klischeevordruck bei
Druckanfertigung und in Abhängigkeit vom jeweiligen Auftragsvolumen des
Herstellers und von einer eventuellen Sammlung einzelner Aufträge für eine
Gesamtanlieferung von Herstellerseite sowie, sofern vereinbart, nach Eingang
einer entsprechenden Anzahlung.
4.
Die Lieferfrist
verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik, Betriebsstörungen aller Art, EDV-Ausfälle, Aussperrung, Verkehrsstörungen,
Versandstörungen, Energie-, Rohstoff- und Hilfsstoffmangel, behördlicher
Verfügungen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb
des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf
die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss
sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unter-/Zulieferern eintreten. Die
vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn
sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Dauern darauf
zurückzuführende Lieferverzögerungen länger als 3 Monate, sind beide Seiten
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann jedoch erst
zurücktreten, wenn wir auf seiner Aufforderung hin nicht binnen Wochenfrist
erklären, ob wir zurücktreten oder binnen 2 Wochen liefern wollen.
5.
Auch wenn für die
Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder sich eine solche nach
vorangegangenem Ereignis nach dem Kalender berechnen lässt, tritt Verzug erst
nach Eingang einer schriftlichen Mahnung bei uns ein. Kommen wir mit der
Lieferung in Verzug, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Diese muss mindestens 2 Wochen betragen.
6.
Der Kunde ist
verpflichtet, Teillieferungen entgegenzunehmen, auch vor Ablauf der Lieferzeit.
7.
Bei Druckaufträgen
behalten wir uns aus technischen Gründen eine geringfügige Unter- bzw.
Überproduktion (bis +/-20%) der bestellten Menge unter Berechnung der
tatsächlichen Menge vor.
8.
Innerhalb des
Lieferzeitraumes bei Abruf-Aufträgen (Teillieferungen) behalten wir uns das
Recht vor, den genauen Lieferzeitpunkt in Abstimmung mit dem Kunden zu
vereinbaren.
9.
Nimmt der Kunde die Ware
nicht ab und/oder überschreitet er die vereinbarte Abruffrist, sind wir
berechtigt, nach einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten
und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ist keine gesonderte
Abruffrist vereinbart, gilt eine Frist von einem Jahr nach Auftragserteilung.Gleichzeitig können wir verlangen, dass die gesamten
noch nicht abgerufenen Aufträge unverzüglich insgesamt abgenommen werden. Bei
Inanspruchnahme von Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind wir berechtigt,
ohne konkreten Nachweis eines Schadens 40% des Kaufpreises zuzüglich aller
bisher angefallenen Aufwendungen als Ersatz des tatsächlich entstandenen
Schadens zu verlangen. Dem Kunden ist gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden
nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale eingetreten ist.
10.
Die Lieferfrist ist
eingehalten, wenn die Ware zur Abholung oder Absendung bereitsteht.
§ 6 Versand
1.
Der Versand erfolgt in
allen Fällen aufRechnung und Gefahr des
Käufers. Dies gilt auch für Direktlieferungen ab Herstellerwerk. Art und Weise
des Versands ist, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, uns überlassen bzw.
unserem Lieferanten bei Direktversand.
2.
Kosten für besondere
Versendungsformen (Express- Sendungen, Eilzustellung o.Ä.) werden dem Kunden
weiter berechnet.
3.
Bei Versandart per Spedition auf Europaletten ist eine Tauschpalette bereit
zustellen. Erfolgt kein Tausch der Paletten können Paletten- Kosten in Höhe von
Euro 15,00 berechnet werden. Erfolgt der Versand per Einwegpaletten sind wir
nicht verpflichtet, diese zurückzunehmen.
4.
Bei wiederholtem Nichtantreffen bei Auslieferungsversuchen von unseren Partnern
(Paketdienst, Spedition) können zusätzliche Gebühren entstehen und in Rechnung
gestellt werden (u.a. Retourkosten, Gebühren wg nicht Antreffens, Gebühren für
zweite Zustellung, etc).
§ 7
Druck
1.
Klischeeanfertigungen
und Daten für die Erstellung von Eigendruckaufträgen, die in unserem Hause
angefertigt werden, erfolgen auf Kundenwunsch und gehen in unser Eigentum über,
auch wenn dem Kunden die Kosten für deren Erwerb oder Herstellung in Rechnung
gestellt werden.
2.
Die Urheberrechte und
sonstigen Schutzrechte an den von uns vertriebenen Gegenständen einschließlich
der Entwürfe, Materialien, Zeichnungen, Klischees, Filme, Walzen usw. sowie an
allen Gegenständen, die in der Vorbereitung eines Herstellungsauftrages für uns
hergestellt werden, werden durch den Verkauf nicht berührt. Wir behalten uns
das Recht der Vervielfältigung vor.
3.
Der Kunde übernimmt für
die uns überlassenen Unterlagen jeder Art sowohl hinsichtlich der Schutzrechte
Dritter als auch des Rechts der gewerblichen Verwendung die ausschließliche
Verantwortung. Er hat uns von allen etwa in diesem Zusammenhang bestehender
Ansprüchen Dritter freizustellen und uns eventuell entstehende Aufwendungen
oder von uns erbrachte Schadensersatzleistungen voll zu ersetzen.
4.
Drucknebenkosten,
Klischeekosten, Werkzeugkosten, Stanzkosten, Reprokosten etc. sind in Angeboten
Schätzwerte, die dem Kunden erst nach Fertigstellung in voller Höhe in Rechnung
gestellt werden.
5.
Wir führen nur
unterschriftlich freigegebene Erstdruckaufträge aus. Die Klischeevordrucke sind
vom Kunden nach jeder Richtung hin zu prüfen. Wir haften nicht für die vom
Kunden übersehenen Fehler. Sieht der Kunde von einer Vorprüfung ab, so können
Mängelansprüche wegen Fehler nicht erhoben werden.
6.
Änderungen von
Klischeevordrucken werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
7.
Wir sind berechtigt, auf
den für uns hergestellten Gegenständen unser Firmenzeichen oder Schriftzeichen
anzubringen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1.
Die gelieferte Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
bestehenden Geschäftsverbindung unser Eigentum. Wird die Ware vor der Zahlung
weiter veräußert, so geht die dadurch erzielte bzw. die durch die
Weiterveräußerung entstandene Forderung in unser Eigentum über. Der Kunde tritt
insoweit schon jetzt die aus dieser Veräußerung entstehenden Forderungen an uns
ab
2.
Der Käufer darf die
unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem Dritten weder verpfänden noch zur
Sicherheit übereignen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder gerichtlicher
Pfändung durch Dritte hat uns der Käufer sofort fernmündlich zu verständigen.
Bei Zugriff Dritter an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist der
Kunde verpflichtet, uns jederzeit Auskunft (über Bestand, Vorlage von
Rechnungskopien an seine Abnehmer etc.) über solche Forderungen zu geben.
3.
Druckunterlagen
(Entwürfe, Reinzeichnungen, Klischees, umformatierte Kundendateien etc.)
bleiben nach der Berechnung unser Eigentum. Diese Originaldateien, -vorlagen
werden nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den
Ablieferungszeitraum hinaus aufbewahrt. Eine Haftung für die Aufbewahrung wird
ausgeschlossen.
§ 9 Sachmängelhaftung
1.
Führt eine Abweichung
der Farbe, Form, Größe, Verpackungseinheit oder der sonstigen Ausführung
gegenüber der Katalogbeschreibung, Muster und Angebotsdarstellung nicht zu
einer Beeinträchtigung des handelsüblichen Gebrauchs oder beruhen diese
Abweichungen auf der Natur der verwendeten Materialien, ist eine Mängelhaftung
ausgeschlossen.
2.
Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass die Farbangaben in Katalogen, Angeboten
(Druckangeboten, Druckvorschlägen) und Auftragsbestätigungen hinsichtlich der
Papierqualität und der Druckereinstellung abweichen können.
3.
Handelsübliche bzw.
geringfügige sowie technisch bedingte Abweichungen in Gewicht, Stoff und Farbe
der Ware sind kein Grund zur Beanstandung. Das Gleiche gilt für die angegebene
Lichtechtheit oder Abriebfestigkeit der Druckfarben. Toleranzen bei ab 38
my-starken Folien von +/- 15% für Breiten und Längen konfektionierter Folie
sind handelsüblich und können nicht beanstandet werden. Wird die Ware nach
Gewicht in Rechnung gestellt, so wird bei Verwendung üblicher Verpackungen
brutto für netto behandelt und gilt als handelsübliches Verfahren.
4.
Für die Haltbarkeit der
eingesetzten Materialien können wir nur in dem Maße die Haftung übernehmen,
indem sie auch von unseren Lieferanten anerkannt wird.
5.
Bei Fertigung von Ware ist der Anteil einer verhältnismäßig geringen Zahl
fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 3% der
Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig ob der Mangel in der
Verarbeitung oder im Material liegt.
6.
Für die Eignung unserer Waren zu bestimmten Verwendungs- insbesondere
Verpackungszwecken haften wir nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich
zugesichert haben. Beratungen des Käufers, insbesondere über die Verwendung
unserer Waren, erfolgen ohne Gewähr.
7.
Ausgeschlossen werden jede Art von Ansprüchen, die auf Mängel zurückzuführen
sind, die aus vorgeschriebenen Ausführungen des Bestellers oder dessen genehmigte
Materialauswahl.
8.
In allen Fällen der Lieferzeitüberschreitung und Mängelrügen jeder Art bestehen außer den oben genannten Ansprüchen keinerlei weitere Ersatzansprüche irgendwelcher Art.9.
Rücksendungen, die über die Mengen der fehlerhaften Stücke hinausgehen, bedürfen unseres Einverständnisses. Der Käufer darf die Ware nicht unfrei zurücksenden, ohne hierfür unser Einverständnis einzuholen. Wir können nach unserer Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Austausch der Ware beseitigen.10.
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Mängelrüge muss schriftlich und unter Beifügung von Belegen/Mustern erfolgen. Probematerial für die Mängelrüge ist bereit zu halten und auf Anforderung zugänglich zu machen. Die Rüge erkennbarer Mängel muss unverzüglich bei Warenannahme geltend gemacht werden. Die Rüge versteckter Mängel ist nur dann rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entdeckung geltend gemacht wird. Entstandene offene Mängel bei der Warenauslieferung von Partnern (Paketdienst, Spedition) müssen sofort bei Anlieferung angegeben und von dem ausliefernden Unternehmen gegen gezeichnet werden. Erfolgt dies nicht, wird keine Haftung übernommen.
11.
Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge darf eine Weiterverarbeitung nur mit unserer Zustimmung erfolgen.
12.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung berechtigt. Der Kunde trägt bei der Nacherfüllung die Mehrkosten, die darauf beruhen, dass die gelieferte Ware nach Kenntnis des Mangels an einen anderen Ort als den derzeitigen Standort verbracht wurde.
13.
Schlägt die von uns gewählte Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar, wird sie von uns verweigert oder verzögert sie sich über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Mängel an Teillieferungen berechtigen den Kunden jedoch nur dann, von dem Gesamtvertrag zurückzutreten, wenn die übrigen Teillieferungen für ihn nachweislich nicht von Interesse sind.
§ 10
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Form
1.
Erfüllungsort für alle
Leistungen ist Bad Breisig. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im
Rahmen dieses Vertrages ist für beide Teile Sinzig (53489). Es gilt
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den
internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz
im Ausland hat.
2.
Alle Abänderungen des
Vertrages, dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nebenbedingungen,
Abtretungen des Kunden bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.
3.
Der Käufer erklärt sich
einverstanden, dass seine persönlichen Daten: Name, Ansprechpartner, Anschrift,
Telefon, Faxnummer, E-Mail-Adresse sowie alle das Geschäftsverhältnis
betreffenden Daten (Auftrags-, Rechnungsdaten etc.) in elektronischen Medien
gespeichert werden. Das Adressmaterial wird Dritten nicht zugänglich gemacht.
Wir sichern die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu.